Folge 2: Der Prozess

Transkript:

Hallo und willkommen zu meiner zweiten Folge. Heute möchte ich mehr auf das Thema Prozess eingehen, wie da die Abläufe waren, was es da alles zu beachten gab, was mein Anwalt alles getan hat und, und, und, und an der einen oder anderen Stelle noch einen wichtigen Tipp droppen – also bleibt dran.

Ja, also zuletzt hatte ich ja geendet, dass ich einen kompetenten Anwalt gefunden habe, der mir empfohlen hat, möglichst schnell ein Eilverfahren beim Familiengericht einzuleiten mit Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts, regelt unter anderem, wo der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist, und es ist, wie gesagt, ein Teil des Sorgerechts, der – wenn die Eltern sich unstimmig sind, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also seinen Hauptwohnsitz so gesehen – abgespalten wird und im Streitfall halt einem Elternteil übertragen wird.

Man unterscheidet da erstmal prinzipiell zwei Sachen in diesen Sorgerechtsverfahren: einmal das Eilverfahren, um relativ schnell eine Entscheidung herbeizuführen, und einmal dann das Hauptsacheverfahren. Das Eilverfahren, ja, wie es der Name eigentlich schon hergibt, muss relativ zügig abgehalten werden – ich glaube, laut Gesetz sogar innerhalb von zwei Monaten nach Klageerhebung stattfinden. Ja, auf jeden Fall entschloss ich mich dazu, meinem Anwalt zu vertrauen und habe ihm dann die entsprechende Vollmacht, also das Mandat, überschrieben. Er fing dann auch direkt an und hat an das zuständige Familiengericht bei uns im Landkreis geschrieben und hat dort die Einleitung des Verfahrens beantragt und dass die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich, den Kindsvater, übergeht.

Wie wichtig das war, erfuhr ich dann später, da die Kindesmutter zeitgleich versucht hat, ein Sorgerechtsverfahren in Hamburg anzustreben. Also, es sind erst wenige Tage nach der Entführung vergangen, und die Kindesmutter hat das Kind schon umgemeldet. Dazu muss man sagen, wir hatten eine titulierte, beim Jugendamt titulierte Sorgerechtsvereinbarung, dass wir das Sorgerecht teilen. Allerdings wusste ich nicht, dass man das auch bei seinem Einwohnermeldeamt hinterlegen kann. Somit ist die Mutter dann nach Hamburg auf ein Einwohnermeldeamt gegangen und hat das Kind einfach umgemeldet. Das ist natürlich nicht rechtskonform gewesen, aber leider Gottes ist es so, dass standardmäßig, wenn eine Frau mit Kind auf ein Einwohnermeldeamt geht, dann nicht großartig gefragt wird. Allerdings macht das System bei der Ummeldung eine Abfrage, und wenn dort bei dem bisherigen Einwohnermeldeamt eine bestimmte Notiz hinterlegt ist, dann kommt auch die Prüfung des Sorgerechts mit rein, und dann wäre die Ummeldung nicht ganz so einfach. Also sprich: Egal, ob ihr euch jetzt schon streitet mit eurer Frau und Kindesmutter oder auch mit eurem Mann und Kindesvater – hinterlegt es einfach beim Einwohnermeldeamt, spart viele Bauchschmerzen.

Glücklicherweise war ich etwas schneller beim Familiengericht, weil die Zuständigkeit des Familiengerichtes und aber auch des Jugendamtes immer dem Wohnort des Kindes entspricht. Sprich, wenn ich etwas später dran gewesen wäre, wäre es so gewesen, dass ich zu jedem Prozess nach Hamburg fahren müsste. Das sind ja ca. viereinhalb bis fünf Stunden Autofahrt, und das ist ja schon, auf die Menge gesehen, eine ordentliche Strecke. Da noch mal als kleiner Reminder: Wir haben in Hessen gelebt und gewohnt, der Kleine ist in Hessen geboren und dort auch aufgewachsen bis dahin und ist dann halt von seiner Mutter nach Hamburg verschleppt worden. Somit war, Gott sei Dank, bei Verfahrenseröffnung immer noch die zuständige Behörde und das zuständige Gericht in Hessen.

Das Eilverfahren wurde dann auch wie geplant eingeleitet. Automatisch wird dann vom Gericht, generell bei allen Jugendlichen, ein sogenannter Verfahrensbeistand berufen. Das passiert seitens des Gerichts, und da hat man als Eltern auch gar keinen Einfluss drauf. Dieser Verfahrensbeistand sind immer Anwälte, die die rechtlichen Interessen des Kindes vertreten sollen, weil ganz klar, mit fünf Jahren, da kann man sich noch keinen Anwalt nehmen. Von daher ist das eine sehr gute Regelung, dass so ein Verfahrensbeistand automatisch gestellt wird. Dieser Verfahrensbeistand hat dann auch eine sehr elementare und wichtige Rolle. Der lädt z.B. oder führt erstmal vorweg Gespräche mit den Eltern, was die sich so vorstellen, wie es dazu gekommen ist, schildert man dann seine Situation. Dann versucht er natürlich auch, das Kind zu befragen – also zumindest in unserem Fall ist gerade der Verfahrensbeistand für das Kind super, der Kleine freut sich regelrecht, auch mit ihr zu kommunizieren, da sie das auch sehr nett und liebevoll macht. Also, das ist nicht so, dass da dem Kind gegenüber ein strenger Anwalt sitzt, der es verhört. Wird es vielleicht in Ausnahmefällen geben, aber bei uns ist es nicht so. Ja, und der Verfahrensbeistand befragt dann natürlich auch die Umgebung des Kindes, also der kann in den Kindergarten fahren, kann sich da erkundigen, später dann natürlich auch in der Schule mal nachfragen, eventuell auch bei anderen Sachen sich erkundigen und Rat einholen. Sprich, der Verfahrensbeistand macht mehr oder weniger so die Ermittlungsarbeit des Gerichts, könnte man so sagen.

Ja, Ähnliches macht auch das Jugendamt, allerdings ist das halt nur relativ beschränkt. Die führen natürlich auch Gespräche mit den Eltern und geben dann auch später ihr Statement vor Gericht ab bzw. bei Gericht ist es ja dann sowieso so, dass da die beiden streitenden Parteien sind, also sprich die beiden Eltern, und als, ja, neutrale Partei, würde ich es jetzt mal bezeichnen, einmal der Verfahrensbeistand für die rechtlichen Interessen des Kindes und natürlich auch das Jugendamt, um seine Interessen und um dort die Interessen des Kindes auch noch mal kundzutun bzw. ihre Einschätzung abzugeben. Ich möchte mich an dieser Stelle auch dafür entschuldigen, dass ich ab und zu mal in Zwischenthemen so abschweife. Leider Gottes ist das vermutlich daher geschuldet, dass ja dieses Thema doch relativ umfassend ist und es eigentlich zu jedem Zwischenteil unheimlich viel zu berichten gäbe. Allerdings versuche ich schon, so eine gewisse Übersicht zu behalten.

Ja, aber wieder zurück zum Thema: Also, mein Anwalt hat die Klageerhebung bei Gericht gestellt, und ja, das Gericht eröffnet dann quasi das Verfahren, benennt dann einen Verfahrensbeistand für das Kind, informiert natürlich auch die Mutter in dem Fall, die dann wiederum einen eigenen Rechtsbeistand informiert oder einsetzt, wie auch immer. Ja, da erfuhr ich dann auch schon, dass die Mutter auch eine einstweilige Verfügung gegen mich versucht hat anzustreben, dass ich mich ihr und dem Kind nicht nähern darf. Diese wurde allerdings vom Gericht abgelehnt, da alle Vorwürfe, die sie erhoben hat, nicht mehr zeitgemäß sind und auch keine zeitliche Relevanz mehr hatten und man auch keine akute Gefahr sah.

Ja, irgendwann, nachdem dann der Verfahrensbeistand so seine Fragen gestellt hat – in unserem Fall lief das halt so ab: Der Verfahrensbeistand hat einmal mit mir persönlich gesprochen (ich berichte jetzt nur aus meiner Sicht), hat dann so gefragt, warum ich der Meinung bin, dass das Kind bei mir besser aufgehoben ist, wie es denn dazu gekommen ist meiner Meinung nach, wie ich denn – ganz wichtiges Thema – die Betreuung des Kindes gewährleisten will, da noch mal auch im Kontext damit, dass ich voll berufstätig bin, was denn dafür sprechen würde, dass das Kind bei mir seinen Hauptlebensmittelpunkt hat, und was gegen die Mutter sprechen würde. Vermutlich ein ähnliches Gespräch gibt's dann auch mit der Kindesmutter oder bzw. mit dem anderen Elternteil. Der Verfahrensbeistand hat dann eigentlich auch die Pflicht, sich ein Bild von dem Kind zu machen. Allerdings wurde das Kind von der Mutter isoliert und dem Verfahrensbeistand kein Zugriff darauf gewährt, also kein Umgang, kein Gespräch ermöglicht. Dann hat der Verfahrensbeistand noch versucht, einen Umgang für mich zu regeln. Ja, allerdings wurde das auch seitens der Mutter blockiert. Man hatte erst die Zusage erhalten, war dann schon in der fortgeschrittenen Planung, wie man das machen kann, und am Abend erfolgte dann die Absage über den Prozessbevollmächtigten, also sprich die Anwältin der Kindesmutter.

Ja, dann kam es zu der Terminierung des Verfahrens oder der Verhandlung. Wir befinden uns immer noch im Eilverfahren, zu dem dann natürlich geladen wurden: die beiden Eltern, das Kind zur Anhörung, und Jugendamt sowie Verfahrensbeistand. Das Jugendamt hat sich in unserem Fall schriftlich vertreten lassen, sprich, die haben ihr Statement schon vorweg ans Gericht geschickt und hatten leider keine Kapazitäten, persönlich an der Verhandlung teilzunehmen. Die anderen Verfahrensteilnehmer sind mehr oder weniger dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Ja, so kam es dann zur Verhandlung. Seit der Entführung liegen etwas mehr als zwei Monate dazwischen, und nach zwei Monaten konnte ich endlich meinen Sohn wieder in den Arm nehmen. Ja, der war natürlich Rotz und Wasser am Heulen, ich habe auch mit den Tränen gerungen. Ja, und ja, aber nachdem man dann mal einen kurzen Moment mit dem Kind verbringen konnte, musste man dann leider schon wieder zum Alltag mehr oder weniger – Alltag eigentlich nicht, aber zum Ablauf – zurückkehren. Das Kind wurde durch die Richterin – in unserem Fall eine Richterin – und des Verfahrensbeistandes befragt. Das Ergebnis davon wurde dann auch während der Verhandlung mitgeteilt. Nach der Befragung hat sie halt dann das Eilverfahren eröffnet bzw. die Anhörung. Da hat dann im Großen und Ganzen erst noch mal beide Parteien so ihr Statement dazu abgegeben, dann wurde noch mal die Stellungnahme des Jugendamts verkündet, dann wurde auch noch zu guter Letzt der Verfahrensbeistand noch mal befragt, und dann kam es dazu, dass die Kindesanhörung vorgetragen wurde. Nach langem Hin und Her, so, ich glaube, diese Verhandlung hat fast drei Stunden gedauert, kam man dann zwar noch zu keinem Ergebnis, aber die Verhandlung wurde dann beendet, und es wurde dann verkündet, dass das Urteil binnen zwei Wochen schriftlich ergeht.

Ja, beriet mich natürlich noch mal mit meinem Anwalt, hatte dann auch noch mal die Möglichkeit, wenige Minuten mit dem Kind zu verbringen, bevor es dann wieder zurück nach Hamburg verschleppt wurde. Und ja, mein Anwalt sagte da schon, also, es wird auf jeden Fall schwierig, aber es sieht relativ gut aus. Um es kurz zu machen, folgte dann eine Woche lang Qualen, weil man auch sehnsüchtig auf dieses Urteil gewartet hat. Und der Beschluss, der dann gefasst worden ist, verlautete dann, dass das Kind aufgrund von einer Bindungsintoleranz seitens der Mutter – Bindungsintoleranz bedeutet halt, dass die Bindung zu dem anderen Elternteil nicht toleriert wird, um es einfach mal salopp zu sagen. Sie hat es halt ganz klar damit dargestellt, dass sie keinen Umgang zugelassen hat, dass sie auch keinen Umgang zum Verfahrensbeistand zugelassen hat, das Kind halt mehr oder weniger absolut isoliert hat. Und ja, darauf begründete sich hauptsächlich das Thema. Die Anschuldigungen ihrerseits, die konnten halt nicht belegt werden bis dato, weil das noch laufende Verfahren waren. Da müsste ich vielleicht noch dazu erwähnen, die Kindesmutter hat mich natürlich auch angezeigt, dazu komme ich aber dann später noch mal ein bisschen detaillierter. Auf jeden Fall wurde dieser Beschluss gefasst, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kindesvater im Eilverfahren übertragen wird.

Im Normalfall würde das dann so ablaufen, dass im nächsten Step dann das Hauptsacheverfahren eingeleitet wird, wo dann, wo man mehr Platz und auch mehr Zeit hat, um Ermittlungsverfahren durchzuführen, wo dann vielleicht noch Gutachten erstellt werden, je nachdem, was für das Gericht halt alles für notwendig wäre. Dazu ist es in unserem Fall bislang noch nicht gekommen. Man hatte sich darauf geeinigt oder verständigt, dass man der Mutter Zeit gibt, wieder nach Hessen zurückzuziehen, was sie selbst angeregt hatte während der Verhandlung. Allerdings jetzt, nach ja, einem dreiviertel Jahr später – also ich nehme das jetzt im Februar 2025 auf, und die Entführung war Ende Mai 24, also grob über den Daumen gepeilt deutlich mehr als ein halbes Jahr her – und bislang ist sie noch nicht nach Hessen zurückgezogen. Ja, aber das Gericht wollte ihr trotzdem die Möglichkeit geben, um vielleicht in Spekulation auf ein Wechselmodell den Umgang bzw. das Sorgerecht zu gestalten.

Ja, das ist bislang nicht passiert, eher im Gegenteil. So ca. drei Wochen nach dieser Beschlussverkündung entschied sich dann die Mutter, Beschwerde gegen dieses Verfahren bzw. gegen diesen Beschluss einzureichen, und das Ganze wurde dann an das Oberlandesgericht eskaliert. Das ist aber eine neue Verhandlung, und da würde ich dann beim nächsten Mal ein bisschen drauf eingehen. Im nächsten Step werden wir uns aber allerdings mit – möchte ich gerne mal über dieses „Geschäftsmodell Kind“ sprechen, ein paar mehr Eindrücke über die Kindesmutter da lassen, vielleicht auch noch die Eindrücke von meiner Person etwas vertiefen, damit ihr vielleicht auch einen bisschen besseren Überblick über die Gesamtperson bekommt oder über die Gesamtsituation. Das ist ja schon relativ komplex, und man vielleicht so als Außenstehender sich dann etwas mehr in die einzelnen Personen hineinversetzen kann.

Solltet ihr ein Schnarchen gehört haben, dann tut es mir leid, mein kleiner Mops liegt hier neben mir und träumt etwas vor sich hin. Ich hoffe, man hört es nicht zu laut und oder im besten Fall verschwindet es ganz nach der Aufnahme.

An dieser Stelle vielen Dank fürs Zuhören. Wenn euch das gefallen hat, lasst gerne eine positive Bewertung, ein Like oder ein Abo da, je nachdem auf welcher Plattform ihr das hört, und bis zum nächsten Mal.

 

©Plan-One

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